AGBs

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Begriffsbestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen dem Dienstleister kommaRaus mit dem Gesellschafter Tom Greiner-Perth (nachfolgend Veranstalter bezeichnet) und dem Leistungsempfänger. Mit der Angebotsbestätigung bestätigt der Leistungsempfänger die Anerkennung dieser AGB, die Bestandteil des Dienstleistungsvertrages werden.

Aktion: Erlebnis-/pädagogische Programme, Projekt bzw. Aktionstage, Einzelmodul, Lehrgang

Teilnehmer (TN): TN ist die Institution die für mehrere Personen eine Aktion bucht.

Einzelteilnehmer (ET): ET ist die einzelne Person, die an einer Aktion teilnimmt.

Gebühren: Entgelt für die Teilnahme an der Aktion. Sie werden entsprechend der Aktion als Einzel- oder Gruppengebühren ausgewiesen.

Veranstalter:  Anbieter einer Aktion, eines Programms, eines Projekttages.

2 Anmeldung

Eine verbindliche Anmeldung zu einer Aktion erfolgt durch Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung oder schriftliche Bestätigung per Email. Es gelten ausschließlich die in der Leistungsvereinbarung und Buchungsbestätigung genannten Preise und Leistungen. Der TN bzw. ET erkennt die Geschäftsbedingungen an, soweit sie dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt werden. Der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.

3 Bezahlung

  • 1 Der TN bzw. ET leistet, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 20% der Programmkosten innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Vertrages. Die im Vertrag vereinbarte ET/TN-Gebühr (Restbetrag) muss bis spätestens mit Ende der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.
  • 2 Firmen leisten, soweit nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 20% der Programmkosten nach Erhalt des Vertrages. Der Restbetrag muss bis spätestens Ende der Aktion bei dem Veranstalter eingegangen sein, es sei denn, dies wird in der Leistungsvereinbarung anders geregelt und benannt.
  • 3 Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann der Vertrag von Seite des Veranstalters nach vorheriger Mahnung gelöst werden. Dabei werden Rücktrittspauschalen in der unter §4 Aufgeführten Höhe erhoben.

4 Rücktritt durch den TN / ET

Der Rücktritt von einer bestätigten Buchung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs beim Veranstalter. Der Anspruch des Veranstalters auf eine Rücktrittspauschale beträgt:

  • Bis 21 Tage vor Beginn 10 %
  • Ab 20. Bis 14. Tag vor Beginn 25 %
  • Ab 13. Tag vor Beginn 75%
  • Am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt 90%

Es bleibt dem TN oder ET unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Außerdem wird in allen Fällen des Rücktritts durch den TN oder ET eine Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt in Höhe von 150€ fällig. Dies gilt nicht für den Rücktritt nur eines oder mehrerer Einzelteilnehmer einer Gruppe.

5 Rücktritt und Abbruch durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • 1 Die Durchführung einer Aktion aufgrund mangelnder Beteiligung (mind. 10 ET) nicht möglich ist, es sei denn es gibt andere Absprachen über die Teilnehmerzahl im Vorfeld. Der Teilnahmepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet. Ein Rücktritt wegen mangelnder Beteiligung ist bis 48 Stunden vor Programmbeginn möglich.
  • 2 Das Programm aufgrund der auftretenden Gruppendynamik und Zusammensetzung der Gruppe nicht mehr durchgeführt werden kann.
  • 3 Gebuchte Programmbausteine aus Sicherheitsgründen nicht realisiert werden können, die im Verantwortungsbereich der TN bzw. ET liegen und durch diese zu vertreten sind (Klettern, Bogenschießen u.a.)
  • 4 Die Aktion kann vor Ort abgebrochen werden, wenn ET rassistisches, respektloses und sexistisches Verhalten Anderen gegenüber zeigen und trotz pädagogischer Betreuung nicht unterlassen, so dass die gebuchten Aktionen gefährdet und damit nicht durchführbar sind.
  • 5 Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann kommaRaus Tom Greiner-Perth einen sofortigen Ausschluss von dem/der Programm/ Aktion aussprechen.

Tritt der Veranstalter aus einer unter Punkt 5.2-5.5 genannten Gründe zurück, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, Mehrkosten tragen die TN.

6 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

Tritt ein bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar außergewöhnlicher Umstand ein, welcher die Aktion, das Programm unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, kann der Veranstalter, als auch der TN / ET den Vertrag im Vorfeld kündigen. Der TN wird unverzüglich über die Kündigung unterrichtet.

Tritt der außerordentliche Umstand während einer Aktion ein, so bieten wir ein Ersatzprogramm für Bausteine, die nicht durchführbar sind, an. Der Veranstalter kann in Abstimmung mit den TN/ET eine Änderung oder Variation der Aktion neu vereinbaren. Ist die Kündigung erfolgt, werden die Gebühren abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen erstattet. Mehrkosten tragen die TN.

7 Mitwirkungspflicht/ Mängelanzeigen

Der TN und der ET müssen auftretende Mängel sofort bei kommaRaus Tom Greiner-Perth, Rückersdorf 16a, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel schriftlich anzeigen.

8 Aufsichtspflicht

Der Veranstalter ist für den Ablauf der vereinbarten Aktionen verantwortlich. Bei den Aktionen bleibt die Aufsichtspflicht bei den mitreisenden Betreuern und Lehrern. Die Veranstalter sind nach Maßgabe der Bedingungen vor Ort und der vertraglichen Vereinbarung in die Aufsichtspflicht eingebunden.

Es gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Schulfahrten.

9 Haftungsbeschränkung

  • 1 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.
  • 2 Die vertragliche Haftung vom Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt
  • 3 Die Teilnehmer verpflichten sich, mit dem zur Verfügung gestellten Material sorgsam umzugehen.
  • 4 Wir haften nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler auftreten, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden.
  • 5 Für Schäden, die kommaRaus Tom Greiner-Perth im Rahmen der Veranstaltung durch die ET zugefügt werden, haftet der TN im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

10 Zusätzliche Kosten

Im Gebührensatz für das Programm nicht!! enthalten sind:

  • Kosten der An- und Abreise
  • Individualversicherungen

11 An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich individuell ohne Begleitung des Veranstalters und ist so zu organisieren, dass der geplante Veranstaltungsablauf nicht gestört wird. Der Veranstalter ist über die Ankunftszeit zu unterrichten.

12 TN Zahlen

Wenn nicht anders vereinbart, wird die dem Vertrag/ Leistungsvereinbarung zugrunde liegende TN Zahl fällig. Die Mindestteilnehmerzahl, die zu tragen ist, liegt bei 10 zahlenden TN, es sei denn es gelten andere Vereinbarungen.

kommaRaus Tom Greiner-Perth ist bis 7 Tage vor Fahrt/ Aktionsbeginn über die genaue TN Zahl zu informieren. Erfolgt dies nicht, wird die Gebühr für die in der Leistungsvereinbarung genannte TN Zahl fällig.

Ausnahmen sind möglich, u.a. bei neu zusammen gesetzten Klassen, Klassenstufen 5 und 7, bei denen eine konkrete TN Zahl bei Anmeldung noch nicht feststehen kann.

13 Trainereinsatz

kommaRaus Tom Greiner-Perth behält sich vor, die Anzahl der Trainer kurzfristig zu ändern, sollte TN Zahlen oder andere Umstände dies bedingen.

14 zusätzliche Vereinbarung für Kanuvermietung

  1. Zahlungen

Der etwaige Mietpreis richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste des Vermieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Überlassung der Kanus sowie der weiteren Ausstattung (Paddel, Schwimmwesten, wasserdichter Packsack etc.) an den Mieter erfolgt am Tag der Kanutour nach Barzahlung des Gesamtbetrages. Bei Mehrtagesvermietung behalten wir uns vor eine Kaution in höhe von 100,00€ pro Boot zu erheben.

  1. Rücktritt / Storno durch den Kunden

Bei der vorzeitigen Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.

  1. Haftung des Mieters
  2. Für die Beschädigung oder den Verlust der angemieteten Gegenstände haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der beschädigten, zerstörten oder verloren gegangenen Mietsache und bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der überlassenen Mietsachen an den Vermieter. Entsteht durch einen vom Mieter verschuldeten Schaden an den Mietsachen oder durch verspätete Rückgabe der Mietsachen ein Leistungsausfall gegenüber weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe.
  3. Im Falle eines Schadens, der durch den Kunden verursacht wurde, wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500€ fällig. Diese Selbstbeteiligung ist vom Kunden unabhängig von der Höhe des Gesamtschadens zu tragen.
  4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Selbstbeteiligung vor der Inanspruchnahme einer etwaigen Leistung des Anbieters zu entrichten ist.
  5. Bei Gruppen haftet der vertretungsberechtigte Gruppensprecher, der den Mietvertrag unterschrieben hat, gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Der vertretungsberechtigte Gruppensprecher haftet alleine, wenn der Schadensverursacher selbst nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Teilnehmenden verursacht oder mit verursacht wurde.
  6. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht.
  7. Die Benutzung der Boote in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet. Nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts besteht vor und während der Kanu-/Schlauchboottour Alkoholverbot.
  8. Der Mieter erklärt ferner, dass ihn die gemieteten Boote nicht über die zulässige Personenzahl sowie Höchstzuladung hinaus beladen und diese nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter zu Wasser lassen und benutzen wird.
  9. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt-und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
  1. Haftung des Vermieters

 

Für den Verlust von Kleidung und/oder Wertsachen (z.B. Handys, Schmuck, Bargeld etc.) übernimmt KommaRaus keine Haftung. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird eine ausreichende Anzahl an wasserdichten Gepäcktonnen/Packsäcken zur Verfügung gestellt.

  1. Umweltschutz

 

Die Teilnehmer haben zu beachten, dass während der Kanutour nur die ausgewiesenen Ein-und Ausstiegsstellen benutzt werden. Alle geltenden Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten.

  1. Rückgabe der Mietsache

Die Rückgabe der Boote und Ausrüstung erfolgt im sauberen Zustand. Ist dies nicht der Fall wird eine entsprechende Reinigungspauschale in Höhe von 5 Euro für das jeweilige Boot in Rechnung gestellt und ist sofort in bar zahlbar.

  1. Ersatzansprüche des Teilnehmers

Der Mieter bzw. die Teilnehmer sind verpflichtet, den Zustand der gemieteten Boote samt Ausrüstung bei Übergabe spätestens vor Fahrtantritt zu überprüfen und gegebenenfalls entstandene Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Nach Fahrtantritt auftretende Mängel müssen dem Vermieter unmittelbar, notfalls fernmündlich, unverzüglich angezeigt und Abhilfe gefordert werden. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz seitens des Mieters ausgeschlossen.

  1. Kosten für verlorene oder beschädigte Ausrüstung

Kanu bis zu 2.000,00€

Paddel 60,00€

Schwimmweste 50,00€

Bootswagen bis zu 200,00€

Packtonne/ -Sack 50,00€

15 Zusatzvereinbarung für die Nutzung des Campingplatzes

  1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

  1. Buchung / Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von Alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert.

  1. Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.

kommaRaus Tom Greiner-Perth ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

  1. Mängel / Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich kommaRaus Tom Greiner-Perth zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

14 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB zieht nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach.

Sämtliche mündlichen Abreden in Zusammenhang mit dem Vertrag und den Angeboten sind gegenstandslos. Es gilt die schriftliche Erklärung.

15 Anbieter

kommaRaus

Tom Greiner-Perth

Rückersdorf 16a

07407 Uhlstädt-Kirchhasel

Tel: 0162 1612163

Email: kontakt@kommaraus.de

Rückersdorf, April 2020 kommaRaus – Tom Greiner-Perth